Spezial-Rassehundeausstellung für Berger des Pyrénées mit CAC und VDH-Anwartschaftsvergabe
1. Meldeschluss : 06.10.2026
2. Meldeschluss: 27.10.2026
Informationen
Am Samstag, den 14. November 2026
Nachwuchstag mit linearer Beschreibung für Nachwuchshunde (geboren vor dem 14.11.2025)
Hierfür bitte Original-Ahnentafel mitbringen.
Beginn ca. 10.00 Uhr
Workshops:
DER GAUDI-CUP - sportliche Aktivitäten für Berger mit Frauchen/Herrchen
Beginn ca. 14.00 Uhr
Ringtraining
Beginn ca. 16.00 Uhr
Meldung über https://www.onlinedogshows.eu/de
Am Samstagabend gemeinsames Abendessens in Rudis Restaurant, Kirchstr. 37, 46514 Schermbeck an. (auch hierfür bitte über https://www.onlinedogshows.eu/de anmelden)
Sonntag, den 15. November 2026
CAC Schau Niederrhein
Einlass ab 9:00 Uhr
Beginn des Richtens: 10:00 Uhr
Richterin : Dr. Wiebke Geiping
Ausstellungsleiterin und Ansprechpartnerin vor Ort :
Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, die Zuchtbestimmungen und die Ausstellungsordnungen des VDH bzw. des Club Berger des Pyrénées e.V. zu beachten sowie die Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung anzuerkennen.
Zugelassen sind nur Pyrenäen-Schäferhunde, die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch oder Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich. Bitte bringen Sie eine Kopie der Ahnentafel zur Ausstellung mit.
Tollwutschutzimpfung
Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU -Heimtierpass mitbringen). Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist. Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
In Deutschland geborene und aufgewachsene junge Hunde (Alter unter 15 Wochen), die über keinen oder einen noch nicht wirksamen Impfschutz gegen die Tollwut verfügen, haben nur Zutritt, wenn der Besitzer ein tierärztliches Zeugnis vorlegt, aus dem hervorgeht, dass der Hund untersucht wurde und als frei von klinischen Anzeichen der Tollwut befunden wurde. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 10 Tage sein.
Junge Hunde aus dem Ausland (Alter unter 15 Wochen) haben keinen Zutritt.
Haftung
Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde angerichtet werden.
Vorbereitung der Hunde
Auf dem Ausstellungsgelände ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes unter Verwendung jedweder Mittel und Hilfen untersagt.