Veterinärbestimmungen:
Die Veranstaltung wird vom Amtstierarzt überwacht. Die Hunde, die zu dieser Ausstellung gebracht werden, müssen
nachweislich mindestens drei Wochen vor der Ausstellung gegen Tollwut geimpft worden sein (Impfausweis/EU-Heimtier-pass mitbringen).
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden
soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis/EUHeimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden. Wenn bei
einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so
entfällt die so genannte 3-Wochen-Frist.


Auszug aus der DZGD-Ausstellungsordnung:
§ 5 Nr. 1: Zugelassen sind nur Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch
bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich.
§ 7 Nr. 2: Mit der Meldung erkennt der Eigentümer die Ausstellungsordnung als für sich verbindlich an.
§ 9: Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde angerichtet werden.
§ 10 Nr. 1: Der Aussteller/Vorführer erkennt an, dass Formwertnoten und Platzierungen des Zuchtrichters unanfechtbar sind.
Sie unterliegen keiner Überprüfung. Eine Beleidigung des Zuchtrichters oder öffentliche Kritik seiner Bewertungen und Platzierungen sind unzulässig.
§ 10 Nr. 2: Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde, ist der Aussteller/Vorführer selbst verantwortlich.
§ 10 Nr. 3: Die Abstammungsnachweise der gemeldeten Hunde und die Nachweise über Siegertitel sind auf Anforderung vorzulegen.
§ 10 Nr. 5: Störendes „double handling“ kann mit dem Ausschluss des Hundes, zu dessen Gunsten das „double handling“ satttfindet,
durch den amtierenden Richter geahndet werden. Eine Störung ist dann anzunehmen, wenn die Beurteilungsvorgänge erschwert oder
beeinträchtigt werden. Gegen den Aussteller/Vorführer kann ein Ausstellungsverbot gem. §36 erlassen werden.
§ 24: Die Ausstellungsleitung ist berechtigt einen Zuchtrichterwechsel vorzunehmen.

Auszug aus der VDH-Ausstellungsordnung:
§ 4 Nr. 4: bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde, sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in
Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Wer kranke Hunde in eine Ausstellung
einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen an einer Ausstellung nicht teilnehmen.
Des Weiteren sind kastrierte Rüden (gilt auch für die chemisch kastrierten Rüden) nicht zugelassen.
Eine Meldebestätigung erfolgt nur bei Onlinemeldung


Zeitablauf:
8.00 Uhr Einlass der Hunde
09.00 Uhr Beginn des Richtens
ca. 14.30 Uhr Gruppenwettbewerbe / Vergabe der Titel
ca. 15:30 Uhr Ausgabe der Papiere
Klasseneinteilung:
Das geforderte Lebensalter muss der Hund am Tag der Bewertung
erreicht haben.
Minipuppy 3 - 4 Monate
Puppyklasse: 4 – 6 Monate
Jüngstenklasse: 6 – 9 Monate
Jugendklasse: 9 – 18 Monate
Zwischenklasse: 15 – 24 Monate
Offene Klasse: ab 15 Monate
Veteranenklasse: ab 8 Jahre
Championklasse: ab 15 Monate (Championnachweis)
Die Titel „Deutscher Bundessieger“, „VDH-Europasieger“,
„German Winner“ und „Annual Trophy Winner“ berechtigen nur
in Verbindung mit dem Nachweis einer Anwartschaft für einen
Championtitel auf einer anderen Rassehunde-Ausstellung zum Start in der Championklasse. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in
Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die OffeneKlass e versetzt.

Fun Klasse: alle Hunde mit mindestens einem disqualifizierenden
Fehler.lt. Standart. Die Hunde erhalten keine Formwertnote, sie werden platziert.
Zuchtgruppen bestehen aus mindestens 3 Hunden mit dem gleichen Zwingernamen. Sie müssen an gleichen Tag bei der Einzelbewertung mindestens die Fortwertnote „Gut“ erhalten haben.
Als Nachzuchtgruppen gelten sämtliche Nachkommen eines Rüden oder einer Hündin. Die Gruppe besteht aus solch einem Rüden bzw.
solch einer Hündin sowie mindestens 5 Nachkommen beiderlei Geschlechts aus mindestens 2 Würfen. Alle vorgestellten Hunde
müssen zuvor auf einer Ausstellung mindesten die Formwertnote „Gut“ erhalten haben, mindestens 2 der vorgestellten Hunde müssen
am gleichen Tag ausgestellt worden sein. Die geforderte Formwertnote muss bei der Meldung nachgewiesen werden.
Eine Paarklasse besteht aus einem Rüden und einer Hündin, die Eigentum eines Ausstellers sein müssen. Sie müssen am gleichen
Tag bei der Einzelbewertung mindestens die Fortwertnote „Gut“ erhalten haben. Juniorhandling ist eine nützliche Vorbereitung der Jugendlichen,
die beabsichtigen, auch zukünftig Hunde vorzustellen. Aus diesem Grund ist es unerheblich, welche Qualität die von den Jugendlichen
vorgestellten Hunde besitzen.
Altersklasse 1: 9 – 13 Jahre
Altersklasse 2: 13 – 17 Jahre
Kind mit Hund ist die Vorstufe vom Juniorhandling von Kindern
unter 9 Jahren. Sie sollten jedoch bereits den jeweiligen Hund an der
Leine führen können
Titel: Um den Titel „Best Puppy“ konkurrieren der mit vv1 bewertete MiniPuppy und Puppy Rüde und die mit vv1 bewertete Mini-Puppy und
Puppy Hündin.
Um den Titel „Bester Jüngster“ konkurrieren der mit mit vv1
bewertete Rüde und die mit vv1 bewertete Hündin aus der Jüngstenklasse.
Der „Beste Fun-Hund“ wird aus dem erstplatzierten Rüden und der
erstplatzierten Hündin der Funklasse ermittelt.
BOB/BOS: An der Entscheidung um den „Besten Hund der Rasse
(BOB)“ nehmen die mit V1 und Anwartschaften bewerteten Hunde
der Veteranenklasse, Jugendklasse, Zwischenklasse, Championklasse und Offenen Klasse teil.
Den Titel BOS erhält der Sieger des anderen Geschlechtes.
Der „Beste Veteran“ wird aus dem mit V1 und Anwartschaften
bewerteten Rüden und der mit V1 und Anwartschaften bewerteten
Hündin der Veteranenklasse ermittelt, sofern sie nicht den Titel BOB
oder BOS erhalten haben. Ansonsten ergibt sich dies aus dem
entsprechenden Titel.
Der „Beste Jugendhund“ wird aus dem mit V1 und Anwartschaften
bewerteten Rüden und der mit V1 und Anwartschaften bewerteten
Hündin der Jugendklasse ermittelt, sofern sie nicht den Titel BOB
oder BOS erhalten haben. Ansonsten ergibt sich dies aus dem
entsprechenden Titel