Keine Ausstellungserfahrung?
Wenn Sie Ihren Hund noch nie ausgestellt haben und sich nicht mit den Profis messen wollen, ist die "Amateurklasse" der beste Einstieg.
Machen Sie ohne großen Stress und ohne Wettbewerb Ihre ersten Schritte im Ausstellungsring: nur Sie, Ihr Hund und der Richter. Und vielleicht ist Ihr nächster Schritt ja dann, Ihren Hund in einer der "professionellen" Klassen zu zeigen?
Ihr Hund ist kastriert oder hat zuchtausschließende Fehler?
Oder sein Haarkleid ist einfach nicht in der perfekten Ausstellungskondition?
Auch in diesen Fällen sind Sie in der Amateurklasse richtig.
Wie läuft unsere Amateurklasse ab?
In unserer Amateurklasse werden die Hunde ganz so wie bei den "Profis" gerichtet:
- Gemeldet werden können alle Hunde mit FCI-Ahnentafel ab 3 Monaten, ohne Altersobergrenze.
- Sie zeigen den Hund an der Leine (möglichst locker) in einem gleichmäßigen Trab und im Stand. Der Richter wird Ihren Hund dann auch genau anschauen (je nach Rasse auf dem Tisch oder auf dem Boden).
- Sie bekommen einen "Richterbericht" (Beschreibung Ihres Hundes anhand des Rassestandards),
aber:
- es gibt keine Formwerte ("Vorzüglich", "Sehr gut" usw.),
- keine Platzierung (also keine Gewinner und keine Verlierer)
- und keine "Anwartschaften" auf den Championtitel (CACA),
- und die Hunde nehmen nicht am Stechen um den Klubsieger und um den Rassebesten (Best of Breed) teil.
Wir freuen uns auf Sie und Ihren Hund und wünschen Ihnen viel Glück und viel Freude am Ausstellen!
Kurzer Auszug aus der ÖKV-Ausstellungsordnung
- Kupierte Hunde die nach dem 1.1.2008 geworfen wurden dürfen in Österreich nicht ausgestellt werden.
- Hunde, deren Eigentümer ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben, sind nur dann zugelassen, wenn sie in das Österreichische Hundezuchtbuch (ÖHZB) eingetragen sind. In der Amateurklasse können auch in Eintragung in das ÖHZB befindliche Hunde gemeldet werden.
- Im Ausland gezüchtete und Ausländern gehörende Hunde sind nur dann zugelassen, wenn sie in ein von der FCI anerkannten Zucht- bzw. Stammbuch eingetragen sind und mit der Eintragungsnummer gemeldet sind.
- Ausgeschlossen sind kranke, lahme, taube und blinde Hunde und solche mit Missbildungen sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode sind. Das Ausstellen von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen ist laut Tierschutzgesetz verboten.