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KREUZLINGEN

CAC + CACIB für alle Rassen
pour toutes les races

Ring Einteilung - Ring Order (PDF)

Wettbewerbe im Ehrenring - SAMSTAG

Junior Handling Viva Maria Soleckyi Szpunar, PL
bester Hund der Welpenklasse Kirsi Nieminen, FI
bester Hund der Jüngstenklasse Jan de Gids, NL
bester Hund der Jugendklasse Francisco Ruiz Rodriguez, ES
bester Veteran Anatoli Zhuk, BY
bestes Paar Victor Van Raamsdonk, BE
beste Zuchtgruppe Rafael Malo Alcrudo, ES

Gruppenrichten:

FCI-Gruppe 2 (Pinscher, Schnauzer, Molosser) Rafael Malo Alcrudo, ES
FCI-Gruppe 4 (Teckel) Doris Vetsch, CH
FCI-Gruppe 5 (Nordische Hunde, Spitze und Hunde vom Urtyp) Anatoli Zhuk, BY
FCI-Gruppe 8 (Apportier-, Stöber- und Wasserhunde) Viva Maria Soleckyi Szpunar, PL
FCI-Gruppe 10 (Windhunde) Charlotte Høier, DK

BESTER HUND DES TAGES Knut Sigurd Wilberg, NO

Wettbewerbe im Ehrenring - SONNTAG

Junior Handling Céline Bottussi, FR
bester Hund der Welpenklasse Jan de Gids, NL
bester Hund der Jüngstenklasse Tina Illukka, FI
bester Hund der Jugendklasse Anatoli Zhuk, BY
bester Veteran Knut Sigurd Wilberg, NO
bestes Paar Gunilla Kühni-Stenberg, CH
beste Zuchtgruppe Céline Bottussi, FR

Gruppenrichten:

FCI-Gruppe 1 (Hüte- und Treibhunde) Charlotte Høier, DK
FCI-Gruppe 3 (Terrier) Viva Maria Soleckyi Szpunar, PL
FCI-Gruppe 6 (Lauf- u. Schweißhunde) Anatoli Zhuk, BY
FCI-Gruppe 7 (Vorstehhunde) Knut Sigurd Wilberg, NO
FCI-Gruppe 9 (Gesellschafts- und Begleithunde) Victor van Raamsdonk, BE

BESTER HUND DES TAGES Francisco Ruiz Rodriguez, ES

BEST IN SHOW KREUZLINGEN 2017 Rafael Malo Alcrudo, ES


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Ausstellungsreglement (AR)
1. Die Ausstellung wird nach dem AR der SKG durchgeführt. Dasselbe kann direkt beim
Sekretariat der SKG, Postfach 8217, CH-3001 Bern, gegen Einsendung von CHF 4.00
plus Porto in Briefmarken bezogen oder via Internet bezogen werden:
www.skg.ch/cms/home/ausstellungen/reglemente--weisungen.html
2. CACIB und CACIB-Res. werden nach den Bestimmungen der FCI, CAC und CAC-Res.
nach den Vorschriften der SKG vergeben.
Wichtige Mitteilung an alle Aussteller
Aussteller aus der Schweiz
Das Tollwut-Schutzimpfungsobligatorium wurde aufgehoben. Zum Schutze Ihres Hundes empfehlen
wir Ihnen jedoch, diesen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten
impfen zu lassen.
Aussteller aus dem Ausland
Beachten Sie die Einreisebestimmungen in die Schweiz. Das tierärztliche Tollwut-Impfzeugnis ist an
der Grenze unbedingt erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt
sein und den Bestimmungen des Herstellers entsprechen.
Kupierte Hunde
Gemäss AR Art. 6.14 ist es verboten, Hunde auszustellen, die an Ohren und/oder Rute kupiert sind.
Zurechtmachen von Hunden (AB/AR Art. 1)
Auf allen Ausstellungen ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen von
Hunden unter Verwendung jeglicher Mittel und Hilfen untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines
Hundes an einem sogenannten Galgen. Das Wickeln oder Einflechten der Haare ist auf der Ausstellung
verboten.
Jeder Aussteller erhält eine Annahmebestätigung, auf welcher diese Bestimmung 3-sprachig
(deutsch, französisch, englisch) deutlich hervorgehoben wird.
Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird kontrolliert. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen
sind die Kontrolleure befugt, die Aussteller darauf aufmerksam zu machen, die bereits erwähnten
Manipulationen zu unterlassen, oder sie werden angewiesen, die Ausstellung zu verlassen.
Vorführung im Ring
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, Programmänderungen vorzunehmen. Ebenso können Richterumbesetzungen
vorgenommen werden. Der Aussteller haftet für alle mittelbaren und unmittelbaren
Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden.
Ausstellen von Hunden im Eigentum von Richtern und Ringfunktionären siehe AR Art. 6.3.
Die Aussteller sind selber für eine rechtzeitige Vorführung der Hunde im Ring verantwortlich. Die
Hunde dürfen nicht vor 15:00 h aus dem Ausstellungsgelände entfernt werden.
Beurteilung der Hunde
Die Beurteilung der Hunde durch die Richter erfolgt aufgrund der bei der FCI deponierten Rassenstandards.
Bestehen für einzelne Rassen noch keine von der FCI anerkannten Standards, so werden
diese Hunde nach einem nationalen Rassenstandard bewertet und platziert.
Das CACIB darf jedoch nicht vergeben werden; die Vergabe des CAC hingegen ist gemäss Art. 7 möglich. An allen Ausstellungen
werden in sämtlichen Klassen gem. AR Art. 9.2 Rüden und Hündinnen getrennt gerichtet.
Bei der Vergabe des Formwertes ist das Verhalten des Hundes angemessen zu berücksichtigen.
Ein Hund, der sich aufgrund seines Verhaltens (z.B. Aggressivität) oder aus anderen Gründen (z.B.
Lahmheit) nicht beurteilen lässt oder der gar nicht zur Ausstellung hätte zugelassen werden dürfen,
ist als «disqualifiziert», mit Angabe des Grundes, aus dem Ring zu entlassen.
Als «zurückgezogen» gilt ein Hund, der vor Beginn des Bewertungsvorganges aus dem Ring genommen
wird. Als «fehlend» gilt ein Hund, der nicht rechtzeitig im Ring vorgeführt wird.
Rangierung
In jeder einzeln gerichteten Klasse werden die vier besten Hunde rangiert, sofern sie mit «vorzüglich»
oder «sehr gut» bewertet wurden. Einzelne, ohne Konkurrenz ausgestellte Hunde werden platziert.
«Hors Concours» ausgestellte Hunde werden gerichtet, jedoch nicht platziert.
Formwerte
vorzüglich (v): Hunde, die den Kriterien des Rassestandards in nahezu idealer Weise
entsprechen, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt werden und ein rassetypisches Verhalten/
Wesen zeigen.
sehr gut (sg): Hunde von harmonischer Gesamterscheinung, welche die rassetypischen
Merkmale hinsichtlich Formwert und Verhalten/Wesen in hohem Masse zeigen und in sehr guter
Verfassung vorgeführt werden. Einzelne kleinere Fehler lassen jedoch die Bewertung «v» nicht zu.
gut (g): Hunde, die in den Hauptmerkmalen dem Rassestandard hinreichend entsprechen,
mehrere kleinere oder einzelne erhebliche Fehler aufweisen und/oder nicht in der erwünschten
Verfassung vorgeführt werden.
genügend (gen): Hunde, die den Rassekennzeichen des Standards nicht mehr ausreichend
entsprechen und/oder deren körperliche und/oder wesensmässige Verfassung mangelhaft ist.
disqualifiziert (disq): erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen
Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemässes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit
einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist,
einen Farb- und/oder Haarfehler hat oder eindeutig Zeichen von Albinismus erkennen lässt. Dieser
Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassenmerkmal so wenig entspricht,
dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert muss auch ein
Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen schweren/ausschliessenden
Fehler hat.
ohne Bewertung (oB): erhalten Hunde, denen keine der obgenannten Formwerte
zuerkannt werden können. Das wäre z. B. dann der Fall, wenn der Hund nicht läuft, ständig am
Aussteller hochspringt oder ständig aus dem Ring strebt, so dass Gangwerk und Bewegungsablauf
nicht beurteilt werden können oder wenn der Hund dem Ausstellungsrichter ständig ausweicht, so
dass z.B. eine Kontrolle von Gebiss, Gebäude, Haarkleid, Rute oder Hoden nicht möglich ist oder
wenn sich am vorgeführten Hund Spuren von Eingriffen feststellen lassen, die einen Täuschungsversuch
wahrscheinlich machen.
Formwerte der Welpen- und Jüngstenklasse
vielversprechend (vv): Hunde, die vorzügliche rassetypische Merkmale aufweisen und
in sehr guter Verfassung vorgeführt werden.
versprechend (vsp): Hunde, die den rassetypischen Merkmalen weitgehend entsprechen,
in guter Verfassung vorgeführt werden, jedoch Mängel aufweisen, die eine Bewertung
«vv» nicht rechtfertigen.
nicht entsprechend (ne): Hunde, die den rassetypischen Merkmalen nicht entsprechen
und/oder gesundheitsschädigende anatomische Deformationen aufweisen.
Platzierungen
Es werden in jeder Klasse die vier besten Hunde auf die Plätze 1 bis 4 platziert, sofern sie mit «vorzüglich
» oder «sehr gut» bewertet wurden. In der Welpen- und Jüngstenklasse werden die vier
besten Hunde platziert, sofern sie mit «vielversprechend» oder «versprechend» bewertet wurden.
Einzelne, das heisst in der Klasse ohne Konkurrenz ausgestellte Hunde werden platziert.
Paarklassenwettbewerb
Eine Paarklasse besteht aus einem Rüden und einer Hündin, die Eigentum eines Ausstellers sein
müssen. Die Beurteilung der Paarklassen ist gleich der Beurteilung der Zuchtgruppen. Gesucht wird
das idealtypische Zuchtpaar.
Zuchtgruppenwettbewerb
Zuchtgruppen bestehen aus mindestens drei Rüden und/oder Hündinnen eines Züchters aus eigener
Zucht (gleiche Rasse, gleicher Zuchtname), ungeachtet, ob sich die Hunde in seinem Eigentum
befinden oder nicht.
Art. 7 Vergabe des CAC und Homologation des Titels «Schweizer Jugend-
Schönheits-Champion», «Schweizer Schönheits-Champion» und
«Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion» der SKG
7.1 An Ausstellungen gemäss Art. 1.1 und Art. 1.21 AR müssen die Anwartschaften (CAC)
für den Titel «Schweizer Jugend-Schönheits-Champion», «Schweizer Schönheits-Champion
» und «Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion» ausgeschrieben werden.
7.2 Die Vergabe des CAC (Certificat d’Aptitude au Championnat Suisse de Beauté) erfolgt
je an die mit «vorzüglich 1» bewerteten Rüden/Hündinnen der ZK, OK, GK und ChK.
Die Vergabe des Res. CAC (Certificat d’Aptitude au Championnat Suisse de Beauté
réserve) erfolgt je an die «vorzüglich 2» bewerteten Rüden/Hündinnen der ZK, OK, GK
und ChK.
Der Richter hat den Formwert unter gebührender Mitberücksichtigung des Verhaltens/
Wesens zu beurteilen. Die Vergabe des CAC hat im Ring zu erfolgen und darf an keine
anderen Bedingungen geknüpft sein.
Die Bewertung «vorzüglich 1» beinhaltet kein Anrecht auf den Erhalt des CAC/Res. CAC.
Der Richter ist nicht verpflichtet, das CAC und Res. CAC zu vergeben. Das Res. CAC
darf jedoch nur vergeben werden, wenn auch das CAC vergeben wurde.
Bei Einsatz mehrerer Richter pro Rasse ist für die Vergabe des CAC/Res. CAC an Rüden/
an Hündinnen nur je ein Richter zuständig. Dieser wird im Voraus vom Rasseklub bestimmt
und der AL bekannt gegeben.
7.21 Die Vergabe des Jugend CAC (Certificat d’Aptitude au Championnat de Jeunes) und
des Jugend Res. CAC ist an die Qualifikation «vorzüglich» gebunden.
7.22 Die Vergabe des Veteranen CAC (Certificat d’Aptidude au Championnat de Vétéran)
und Veteranen Res. CAC ist an die Qualifikation «vorzüglich» gebunden.
Homologation des Titels «Schweizer Schönheits-Champion» der SKG
7.3 Der Titel «Schweizer Schönheits-Champion» wird von der SKG verliehen, und zwar für:
7.31 Hunde, die vier CAC unter mindestens drei verschiedenen Richtern an schweizerischen
Ausstellungen gemäss Art. 1.1 und Art. 1.21 AR erhalten haben, davon mindestens
zwei an Ausstellungen gemäss Art. 1.11 AR.
7.32 Falls der Rasseklub besondere Bedingungen an die Homologation dieses Titels geknüpft
hat, müssen diese erfüllt sein (Art. 7.5).
7.4 Für die Homologation des Titels „Schweizer Schönheits-Champion“ muss zwischen der
ersten und letzten der vier erforderlichen Anwartschaften für das CAC ein zeitlicher
Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag bestehen (z.B. vom 1. Januar
2007 bis zum 1. Januar 2008; es gilt Datumsgleichheit).
Besondere Bedingungen der Rasseklubs für die Homologation
7.5 Die Rasseklubs können die Homologation des Titels «Schweizer Schönheits-Champion»
vom vorherigen Bestehen einer Leistungs- oder Wesensprüfung, einer Ankörung oder
vom Erfüllen bestimmter gesundheitlicher Anforderungen (z. B. HD-Befund) abhängig
machen. Es bedarf dazu eines Beschlusses der Generalversammlung des zuständigen
Rasseklubs. Solche Bedingungen sind durch den ZV der SKG genehmigen zu lassen und
müssen im Ausstellungsprogramm und Ausstellungskatalog vermerkt werden.
Gesuche zur Genehmigung oder Aufhebung solcher Bedingungen sind jeweils bis zum
30. Juni an den ZV der SKG einzureichen. Datum der Inkraftsetzung: 01. Januar des
Folgejahres.
Homologation des Titels «Schweizer Jugend-Schönheits-Champion» und
«Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion» der SKG
7.6 Hunde, die in der Jugendklasse (9 bis 18 Monate) drei Jugend-CAC unter mindestens
zwei verschiedenen Richtern an schweiz. Ausstellungen gemäss Art. 1.1 und Art. 1.21
AR erhalten haben, davon mindestens eines an Ausstellungen gemäss Art. 1.11 AR.
Oder 2 Jugend-CAC und ein CAC aus der Zwischenklasse vergeben von mindestens 2
verschiedenen Richtern, , davon mindestens eines an Ausstellungen gemäss Art. 1.11
AR.
7.7 Hunde, die in der Veteranenklasse (ab 8 Jahren) drei Veteranen-CAC unter mindestens
zwei verschiedenen Richtern an schweiz. Ausstellungen gemäss Art. 1.1 und Art. 1.21
AR erhalten haben, davon mindestens eines an Ausstellungen gemäss Art. 1.11 AR.
7.8 Der Titel «Schweizer Jugend-Schönheits-Champion», «Schweizer Schönheits-Champion
», und «Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion» kann auch einem Hund
verliehen werden, dessen von der FCI anerkannte Abstammungsurkunde nicht drei
vollständige Ahnengenerationen aufweist.
Übertragung des CAC auf den Res. CAC-Hund
7.9 Ist bei einem Hund die Homologation des Titels «Schweizer Jugend-Schönheits-Champion
», «Schweizer Schönheits-Champion» oder «Schweizer Veteranen-Schönheits-
Champion» erfolgt und erhält er weitere CAC, so wird durch die Geschäftsstelle der
SKG im nachhinein das CAC auf den Res. CAC-Hund übertragen. Das Res. CAC verfällt
in diesem Fall, d.h. es wird auf keinen anderen Hund überschrieben.
7.10 Gesuche zur Homologation des Titels sind spätestens innerhalb von 12 Monaten nach
Erfüllung der Anforderungen (Art. 7.3) an die Geschäftsstelle der SKG zu richten. Beizulegen
sind:
- eine Kopie der Abstammungsurkunde,
- die erforderlichen vier/drei CAC-Ausweiskarten,
- ggf. Nachweis über erfüllte Bedingungen gemäss Art. 7.6.
Die Geschäftsstelle der SKG hat die Erfüllung allfälliger besonderer Bedingungen gemäss
Art. 7.6 durch den Rasseklub bestätigen zu lassen.
Bearbeitungsgebühr
7.11 Für die Homologation des Titels «Internationaler Schönheits-Champion», «Schweizer
Jugend-Schönheits-Champion» und «Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion»
kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. Diese wird jährlich durch den ZV der
SKG festgelegt und in den offiziellen Fachorganen der SKG bekannt gegeben.
Publikation
7.12 Die Geschäftsstelle der SKG veröffentlicht regelmässig in den offiziellen Fachorganen
der SKG die homologierten Titel «Schweizer Jugend-Schönheits-Champion», «Schweizer
Schönheits-Champion» und «Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion» der SKG.